Ausschreibung Wiedererrichtung des „Narrenhäusels“ an der Augustusbrücke

Die Landeshauptstadt Dresden (Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung) hat das 460 m²- große Grundstück des Narrenhäusels zum Kauf ausgeschrieben: www.immobilienscout24.de. Das Mindestgebot beträgt 700.000,00 Euro.

Ausschreibungstext:

Objektbeschreibung

Grundstück
Zum Verkauf steht die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Fläche aus unvermessenen Teilflächen der Flurstücke 319/2 und 2509/3 von Dresden-Neustadt mit einer Größe von ca. 460 m².

Historie
Nachdem das Wohnhaus des Hofnarren Johann Fröhlich bereits Anfang des 19. Jahrhunderts um ein Stockwerk erhöht und mit einem flachen Walmdach versehen wurde, erfolgte im Rahmen der Elbufersanierung 1935/1936 eine grundlegende Sanierung des Gebäudes. Die angebrachten Fensterläden formten das Gebäude im Sinne des damaligen Heimatstils um. Das „Narrenhäusel“ entwickelte sich auf Grund der großartigen Aussicht auf die Altstadtsilhouette zu einem beliebten Dresdner Ausflugslokal. Nach den Bombenangriffen im Februar 1945 war es ausgebrannt, aber in seinen Grundmauern vollständig erhalten. Das „Narrenhäusel“ wurde 1950 abgerissen. Vor dem Abriss wurden ein Stein der alten Augustusbrücke von 1863 und einige Gitter geborgen. Sie stellen mit dem Stadtwappen des „Narrenhäusels“, welches bereits 1947 demontiert wurde, und neben den wahrscheinlich noch vorhandenen Fundamenten die einzigen originalen Zeugnisse dar.

Ausschreibung
Zweck der Ausschreibung ist die Neuerrichtung des „Narrenhäusels“ in seiner äußeren Gestalt entsprechend dem historischen Vorbild und nahezu am historischen Standort. Den so bebauten Verkaufsgegenstand hat der Käufer bzw. sein Rechtsnachfolger mit Ablauf von 60 Jahren nach Vertragsabschluss kostenlos an die Landeshauptstadt Dresden zurück zu übertragen.
Zur nachhaltigen Erfüllung des Ausschreibungszwecks sollen be-sondere vertragliche und grundbuchmäßig gesicherte Regelungen vereinbart werden.
Das „Narrenhäusel“ soll in Kubatur, Materialität, Gliederung und Gestaltung dem Originalzustand von 1936 entsprechen (Abb. 8). Es soll in traditioneller Handwerkskunst errichtet werden, mit Ziegelsteinen, Holzdachstuhl, Biberschwänzen, Sandsteinfassungen und Kastenfenstern. Auf Materialien, wie Styropor und Plastik im sichtbaren Bereich soll verzichtet werden.
Derzeit stellt die Liegenschaft eine Freifläche dar, die von Wege- und Pflanzflächen umfasst wird.
Vom Verkaufsgegenstand durch einen öffentlichen Weg getrennt, befindet sich auf dem südöstlich angrenzenden Flurstück 318/1 von Dresden-Neustadt eine Freiluftgaststätte. Dieses Flurstück befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Dresden und ist entsprechend verpachtet. Die baulichen Anlagen sind Eigentum des Pächters.  Zur Herstellung der temporären Erschließung des „Narrenhäusels“ (siehe Exposee) wird ein Teil dieses Flurstücks voraussichtlich in Anspruch zu nehmen sein. Das Flurstück wird nicht verkauft; der Pachtvertrag wird vor Abschluss des Kaufvertrages nicht gekündigt. Nach Kaufpreiszahlung bleibt es dem Käufer überlassen, zur Bewirtschaftung der Fläche der Freiluftgaststätte bzw. zur Herstellung der Erschließung den Pachtvertrag nach entsprechender Ermächtigung durch die Landeshauptstadt Dresden zu ändern oder – bei Scheitern einer zweckdienlichen Änderung – zu kündigen bzw. durch die Landeshauptstadt Dresden ändern oder kündigen zu lassen.
In den anliegenden öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich öffentliche Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser, Elektroenergie und Telekommunikation. Im Verkaufsgegenstand liegt vorbehaltlich einer genauen Ortung eine öffentliche Fernwärmeleitung bzw. deren Schutzstreifen. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Leitung durch den Käufer außerhalb des Verkaufsgegenstandes umzuverlegen ist.

Lage

Diese Liegenschaft befindet sich in exponierter Lage am nörd-lichen Kopf der Augustusbrücke am Neustädter Markt. Damit liegt sie in einem Stadt- und Kulturraum von europäischem Rang. Städtebaulich ist der Brückenkopf mit dem Blockhaus eine der bedeutsamsten Adressen im Stadtpanorama. Er bildet den Schnittpunkt der Kulturachsen zwischen Japanischem Palais und Volkskunstmuseum/Regierungsviertel einerseits und dem Romantikmuseum/Kästner-Museum und Schloss/Zwinger/Semperoper andererseits.

Sonstiges

Mindestgebot
Das Mindestgebot beträgt 700.000,00 Euro. Neben dem Kaufpreis ist ein Pachtzins in Euro/m² für die Fläche der bisherigen Freiluftgaststätte anzubieten.

Hinweise zur Gebotsabgabe
Die Ausschreibung erfolgt gegen Gebot. Die Vergabe erfolgt in der Regel an den Bieter, dessen Angebot den höchsten Kaufpreis enthält, sofern dieser mit seinem Angebot den oben genannten Zweck der Ausschreibung in der Gesamtheit aller genannten Aspekte einschließlich des Nutzungskonzeptes erfüllt und hinreichend Gewähr dafür bietet, die Stadt mit der Rückübertragung der Immobilie in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht nicht unangemessen zu belasten.
Die Angebote sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Das Gebot muss den

*    Kaufpreis, Pachtzins und einen
*    Finanzierungsnachweis

enthalten.

Allgemeine Hinweise
Das Exposee wurde im Juni 2017 erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen.
Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken durch die Landeshauptstadt Dresden handelt es sich um kein Verfahren nach VOB/VOL und somit kein förmliches Ausschreibungsverfahren. Das Grundstücksangebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar.
Die Entscheidung der Landeshauptstadt Dresden ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist frei bleibend. Mit der Versendung des Exposees ist kein Maklerauftrag verbunden.

 

Fotos/ Grafiken: Landeshauptstadt Dresden – Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung