Pressemitteilung: Schutz für die Schönheit unserer Städte

Schutz für die Schönheit unserer Städte
Der Kampf um die Parzelle und die Auswirkungen des §34 BauGB

auf Städtebau und Architektur
20 Jahre GHND – eine Bürgerveranstaltung zur Stadtratswahl 2019
Montag, 08. April 2019, 18.00 Uhr, Stadtmuseum Dresden, Festsaal

In der Zeit, als auch in Dresden die Industrialisierung einsetzte und es ab den 1870er Jahren durch die Bevölkerungsexplosion in den Städten zu großen sozialen Verwerfungen kam, wurden seitens der Stadt Dresden, wie auch in vielen anderen deutschen Städten, Stadterweitungsämter gebildet. Viel stärker als heute wurden über Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen entsprechende Vorgaben für eine Neubebauung von Baugebieten oder für Lückenbebauungen gegenüber den Bauspekulanten erlassen. Auch kaufte die Stadt zum Teil selbst Land auf, beplante dieses, indem sie Parzellen, Straßen und Plätze ausbildete, die Erschließungsarbeiten dazu selbst übernahm, um dann in einem dritten Schritt die Parzellen mit genauen Vorgaben an Bauspekulanten zu verkaufen.

So beschreiben zum Beispiel W. Seibert und H. Maas in ihrem Buch “Die blühende Stadt, Stadtplanung, Stadthäuser 1900 bis 1914“, die Herangehensweise und geben die Empfehlung: „Sehr zu begrüßen ist natürlich, wenn für die neuen Straßen einheitliche Materialvorschriften, Backstein, Putzfarbe möglichst gleich durchgesetzt werden können (…) und bei richtiger Parzellierung (…) mustergültig vorangegangen ist. (…) Hat die Bauberatungsstelle oder das Stadterweiterungsamt die Silhouette des Baublocks gegeben, in der die Gliederung, Erkerverteilung usw. angegeben ist, dann kann schlechter Maurermeistergeschmack nicht mehr viel verderben.“ (S. 85). So entstanden unter anderem die Dresdner Gründerzeit-Vororte wie Striesen, Pieschen, die Äußere Neustadt und Löbtau durch Bauspekulanten, welche heute zu den beliebtesten Wohngebieten in Dresden zählen.

Wir haben in Dresden ein Problem mit zu großen Grundstücksflächen, die in den Besitz der Stadt Dresden im Rahmen der DDR Enteignungen gekommen waren. In den vergangenen Jahren wurden diese ohne Parzellierung in großen Einheiten und meist auch mit wenig gestalterischen Vorgaben verkauft. Heute ist dieses Tafelsilber verscherbelt. Wir beklagen heute den Zustand und die Blockhaftigkeit von Postplatz und Straßburger Platz. Dabei wäre es einfach für die Stadt gewesen hier andere Vorgaben in der Parzellierung und der Gestaltung zu machen.

Dass es auch anders geht, zeigen neuere Beispiele in Baden-Württemberg. Dort haben Bürgermeister, meist kleinerer Gemeinden, darauf gedrungen, die Einzigartigkeit ihrer Orte durch Gestaltungssatzungen zu erhalten, und drohen Bauwilligen notfalls mit Veränderungssperren, wenn sie davon abweichen. Soweit wollen wir es nicht kommen lassen und führen deshalb eine Veranstaltung unter dem Thema: „Schutz für die Schönheit unserer Städte – Der Kampf um die Parzelle und die Auswirkungen des §34 BauGB auf Städtebau und Architektur“ durch.

Dazu wollen wir folgende Fachleute befragen und mit ihnen diskutieren:

 

Einführung
Dr. Dieter Hoffmann-Axthelm (Publizist) – „Die Parzelle“
Thimo Weitemeier (Stadtbaurat Nordhorn) – „Planungsrechtliche Grundlagen für die Gewährleistung lebendiger Stadtquartiere“ (Leitlinien für den §34 BauGB)

Diskussionsrunde 1:
Investoren: Jochen Lagerein (Columbus Dresden GmbH), Berndt Dietze, Geschäftsführer (BAYWOBAU Dresden), Stefan Szuggat (Stadtplanungsamtsleiter Dresden), Dr. Dieter Hoffmann-Axthelm, Thimo Weitemeier

Diskussionsrunde 2:
Stadträte der Fraktionen im Dresdner Stadtrat
Moderation: Dr. Dankwart Guratzsch (Korrepondent Die Welt)
Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten!
Der Vorstand Dresden, 04.04.2019

Bild: Dresden Striesen, Walderseeplatz (Stresemannplatz), Walter Hahn, 1924, Deutsche Fotothek 1924.09

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