Offener Brief Bauvorhaben Hotel Super 8, Marienbrücke

Offener Brief der GHND zum Bauvorhaben Hotel Super 8, Marienbrücke (pdf)

Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V.
Rampische Straße 29
01067 Dresden

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Beigeordnete Eva Jähnigen
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden

Sehr geehrte Frau Beigeordnete,

das oben genannte Bauvorhaben hat in den vergangenen Wochen sehr viel Kritik, auch von unserer Seite, auf Grund seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität erhalten. Nach weitergehender Prüfung ergeben sich einige weitere Fragen, welche wir Sie bitten zu beantworten.

Das jetzt mit dem oben genannten Bauvorhaben zu bebauende Grundstück war noch nie bebaut. Es tangiert oder betrifft sogar den besonders schützenswerten Grünstreifen des Uferbereiches der Elbe. Wir halten die vorgesehene Verdichtung an dieser Stelle in Kubatur und Höhe für unangemessen.

Der immer noch geltende und vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan 715.1 aus dem Jahr 2002 sieht an dieser Stelle eine gänzlich andere städtebauliche Kubatur vor. Der Rahmenplan sollte für die Verwaltung bindend sein. Wir bitten Sie daher die Frage zu beantworten, ob ihr Geschäftsbereich in den Vorgang eingebunden war und wenn ja, zu welchem Ergebnis Ihr Geschäftsbereich gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Kulke Vorstandsvorsitzender

 


 

Offener Brief der GHND zum Bauvorhaben Hotel Super 8, Marienbrücke (pdf)

Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V.
Rampische Straße 29
01067 Dresden

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Bau, Verkehr,
Stadtentwicklung und Liegenschaften
Beigeordneter Raoul Schmidt-Lamontain
Freiberger Straße 39
01067 Dresden

Sehr geehrter Herr Beigeordneter,

das oben genannte Bauvorhaben hat in den vergangenen Wochen sehr viel Kritik, auch von unserer Seite, auf Grund seiner städtebaulichen und architektonischen Qualität erhalten. Nach weitergehender Prüfung ergeben sich einige weitere Fragen, welche wir Sie bitten zu beantworten.

Das jetzt mit dem oben genannten Bauvorhaben zu bebauende Grundstück war noch nie bebaut. Es tangiert oder betrifft sogar den besonders schützenswerten Grünstreifen des Uferbereiches der Elbe. Wir halten die vorgesehene Verdichtung an dieser Stelle in Kubatur und Höhe für unangemessen.

Der immer noch geltende und vom Stadtrat beschlossene Rahmenplan 715.1 aus dem Jahr 2002 sieht an dieser Stelle eine gänzlich andere städtebauliche Kubatur vor. Da der Rahmenplan für die Verwaltung bindend sein sollte, stellt sich die Frage warum sie davon abgewichen sind und warum ihre Verwaltung den Bauantrag nicht zurückgewiesen hat.

Des weiteren bitten wir Sie die Fragen zu beantworten, ob der Stadtrat vor Ausgabe der Baugenehmigung Kenntnis von der Änderung hatte und welche weiteren städtebaulichen Überlegungen Ihr Amt an dieser Stelle nun vorgesehen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Kulke Vorstandsvorsitzender

 


Rahmenplan 715.1 aus dem Jahr 2002

 


Dresden vor 1945

 


Dresden, ca. 2012