Der Neustädter Markt

Die Landeshauptstadt hat in den Jahren 2017 bis 2019 einen freiraum- und städteplanerischen Ideenwettbewerb zur Umgestaltung des Neustädter Marktes und des Königsufers als Grundlage für einen künftigen Bebauungsplan durchführen lassen. Die Ergebnisse wurden im Februar 2019 bekannt gegeben. Der 1. Preis ging an das Büro Bernd Albers Gesellschaft von Architekten GmbH Berlin mit Prof. Günther Vogt, Landschaftsarchitekt in Berlin-Zürich.

Plan: BERND ALBERS Gesellschaft von Architekten GmbH Berlin mit Prof. Günther Vogt, Landschaftsarchitekt in Berlin-Zürich

 

Mit Beschluss vom 16. Juli 2020 hat der Stadtrat zudem entschieden, dass vier Bürgerhäuser (siehe „Neustädter Markt“) rekonstruiert werden müssen:

Dabei sind die im Krieg zerstörten barocken Bürgerhäuser zwischen Bellevue und Blockhaus als Leitbauten so weit wie möglich am historischen Vorbild orientiert zu rekonstruieren, wie dies auch im Wettbewerbsbeitrag des 1. Preisträgers angelegt ist.

Ferner hat der Stadtrat beschlossen:

Der grundsätzliche Entwurf des 1. Preisträgers für das Baufeld 1 soll um Elemente des 2. Preisträgers angereichert werden. Dabei ist vor allem die kleinteilige Fassadengestaltung aufzunehmen, die sowohl straßenseitig als auch von der Uferansicht her erlebbar sein soll.

 

Der 1. Preisträger (Albers, oben) und der 2. Preisträger (Jordi-Keller-Pellnitz Architekten, unten) im Vergleich:

Straßenansicht (Köpckestraße zwischen Finanzministerium und Augustusbrücke)

Uferansicht

Ohne vorherige öffentliche Debatte hat das sächsische Landesamt für Denkmalpflege „die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar“ am 31. Mai 2021 unter Denkmalschutz gestellt. Damit steht auch die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse zur Disposition. Lesen Sie hier eine Stellungnahme des ehemaligen Landeskonservators Prof. Dr. Dr. hc. Heinrich Magirius, des Universitätsprofessors Prof. Dr. habil. Peter Stephan und des freien Kunst- und Architekturhistorikers Dr. Stefan Hertzig vom 30. Oktober 2020.

Der Neumarkt

Der Wiederaufbau des Dresdner Neumarkts orientiert sich an dem von der Landeshauptstadt entwickelten städtebaulich-gestalterischen Konzept (Text).

Städtebauliches-gestalterisches Konzept, Übersichtsplan. (Dezernat Stadtentwicklung und Bau / Stadtplanungsamt Dresden – 1.12.2001, Änderung September 2011)

 

Anmerkung der GHND:

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. hatte bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass am bestehenden städtebaulich-gestalterischen Konzept Änderungen vorgenommen werden müssen und dieses Konzept zur Gestaltungssatzung erhoben werden sollte. Sie trat – teilweise mit Erfolg – dafür ein, dass noch folgende Änderungen umgesetzt werden:

1. zu den vorhandenen Leitbauten/Leitfassaden sollen folgende Rekonstruktionen hinzugefügt werden:

Landhausstraße 3, 5,13 (einschließlich Gartenfassade), Landhausstraße 15, Rampische Straße 4, 6, beim Palais Hoym die Wiederherstellung des Verbindungsflügels, des Gartensaales und des Rückgebäudes an der Rampischen Straße 16/18, Neumarkt 10 (Hotel Stadt Rom), Moritzstraße 2, 4, 6, Kleine Kirchgasse 5, Galeriestraße 12,14, 17, Neumarkt 13, 14, 17, Schössergasse 14, Schloßstraße 24

2. Gewandhaus

Die Bebauung des Gewandhausgrundstückes wird aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Der Neumarkt soll im Zustand vor seiner Zerstörung am 13. Februar 1945 wiederhergestellt werden.

3. Kulturpalast

Der Kulturpalast und die Quartiere VI, VII-1 und VII-2 müssen im Zusammenhang mit dem Neumarkt gesehen werden. Die GHND schlägt eine verträgliche Einbindung durch den teilweisen Abbruch des rechten Flügels des Kulturpalast vor, um den alten Straßenverlauf der Galeriestraße wieder herstellen zu können.

4. Wiederherstellung der stadträumlichen Situation

Neben der Wiederherstellung des Verlaufes der Galeriestraße, ist mittel und langfristig auch der Durchbruch der Moritzstraße, Schuhmachergasse und kleinen Kirchgasse zur Wilsdruffer Straße vorzusehen.

5. Keller

Erhalt und Integration sämtlicher nutzbarer Keller oder Kellersubstanz des 15. bis 18. Jahrhunderts

6. Qualitätssicherung

Für die Ausführungsphase der einzelnen Bauprojekte soll ein Gremium aus ausgewiesenen Experten gebildet werden, welches gegenüber den Bauherren beratende Funktionen wahrnimmt. Dies hat sich besonders bei schwierigen Bauvorhaben im staatlichen oder halbstaatlichen Sektor bewährt. Dem Stadtrat kommt dabei die Bildung dieses Gremiums zu. Die bisherigen Aufgaben der Gestaltungskommission sind auf das Genehmigungsverfahren beschränkt (siehe textliche Festlegungen, Absatz 10)