Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. bemüht sich neben dem Wiederaufbau historischer Gebäude um Verbesserungen im Städtebau. Deshalb stellen wir hier Dokumente zur Verfügung, die Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbilds der Europäischen Stadt betreffen.

 

Dresden, Äußere Neustadt als Beispiel einer nachhaltigen Stadtplanung. (Foto: Wikimedia-User Dynamo Tor, CC BY-SA 3.0)

 

2007: Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt (PDF).

Auszug: „Die Qualitäten von öffentlichen Räumen, urbanen Kulturlandschaften und von Architektur und Städtebau spielen für die konkreten Lebensbedingungen der Stadtbewohner eine zentrale Rolle. Als weiche Standortfaktoren sind sie darüber hinaus bedeutend für Unternehmen der Wissensökonomie, für qualifizierte und kreative Arbeitskräfte und für den Tourismus. Deshalb muss das Zusammenwirken von Architektur, Infrastruktur- und Stadtplanung mit dem Ziel intensiviert werden, attraktive, nutzerorientierte öffentliche Räume mit hohem baukulturellen Niveau zu schaffen. Baukultur ist in einem umfassenden Sinne zu verstehen, als Gesamtheit aller die Qualität des Planens und Bauens beeinflussenden kulturellen, ökonomischen, technischen, sozialen und ökologischen Aspekte. Die Ansprüche von Baukultur dürfen jedoch nicht nur auf öffentliche Räume beschränkt bleiben. Baukultur ist eine Notwendigkeit für die Stadt als Ganzes und deren Umgebung. Die Städte und der Staat müssen hier ihren Einfluss geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Bewahrung des baukulturellen Erbes. Historische Gebäude, öffentliche Räume und deren städtische und architektonische Werte müssen erhalten bleiben.“

Weiterführende Informationen (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

 

2019: Düsseldorfer Erklärung zum Städtebaurecht (PDF).

Auszug: „In der Europäischen Stadt sind Plätze und Straßen in der Regel von Häusern umgeben, die diese städtischen Erschließungsflächen zu städtebaulichen Räumen werden lassen. Die Schönheit dieser Stadträume wird dabei zunächst von der Proportion, also dem Verhältnis von Breite zu Höhe bestimmt. Darüber hinaus sind die Fassaden der Häuser, die sich den Straßen und Plätzen zuwenden, von prägender Bedeutung für den öffentlichen Raum, den sie mit ihrem Gegenüber bilden. Wie im Städtebau muss auch in der Architektur der Häuser zwischen „vorne“ und „hinten“, zwischen „öffentlich“ und „privat“ unterschieden werden. Der Entwurf der Stadt benötigt den bewussten Einsatz von Straßen- und Platzfassaden.“

Weiterführende Informationen (Bundesstiftung Baukultur)

 

2020: Stuttgarter Konsens (PDF).

Auszug: „Im Hinblick auf eine kompakte Stadt- oder Quartiersstruktur und einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden sowie der Minimierung von Energieverbrauch und Verkehr wird jedoch die Überprüfung der GRZ- und GFZ-Werte in WA und MI empfohlen. Perspektivisch sollte eine Quartiersdichtenbetrachtung angestrebt werden. Zugunsten einer höheren städtebaulichen Qualität der Außenfassaden mit robusten und dauerhaften Materialien und damit ökologisch sinnvoller und nachhaltiger Bauart bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage in §20 BauNVO zur Festsetzung einer Nettogeschossfläche, bzw. Nettogeschossflächenzahl. Ziel ist es darüber eine Grundlage zu definieren, bei der die Flächenanteile der baulichen Außenhülle nicht auf die Ausnutzung eines Grundstücks angerechnet werden.“