Vom 29. Juli bis 8. August 2024 findet die Offenlage des Bebauungsplans Nr. 3018 Dresden-Innere Neustadt Nr. 9 Königsufer statt. Die Planungsunterlagen sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme verfügbar. Zusätzlich wird die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Eine öffentliche Erörterung findet am Donnerstag, den 8. August 2024, um 17.30 Uhr im Kulturrathaus, Clara-Schumann-Saal, Königstraße 15, 01097 Dresden, statt. Während dieser Veranstaltung haben Bürger die Möglichkeit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die zukünftige Bebauung des Gebiets zu informieren, Fragen zu stellen und Stellungnahmen abzugeben. Auf der Internetseite der Landeshauptstadt heißt es weiterführend:
„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1286/16 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer beschlossen. Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer gemischt genutzten hochwertigen Bebauung auf der ausgedehnten mindergenutzten Brachfläche zwischen Augustusbrücke und Wiesentorstraße und ebenso auf der Fläche des Parkplatzes westlich der Augustusbrücke zwischen Blockhaus und Hotel Bellevue zu schaffen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. März 2024 mit Beschluss-Nr. V2307/23 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen das Baufeld MU ist statt V-III-V etwas abgestaffelt IV-IV-IV elbseitig festzusetzen und die sich ergebenden Dachformen sowie Trauf- und Firsthöhen sind entsprechend anzupassen.
Im Bild ist das Luftbild des Plangebietes dargestellt. Es befindet sich direkt an der Köpcketraße und ist in südlicher Richtung ausgerichtet und wird umgangssprachlich auch Königsufer genannt. Das Plangebiet beinhaltet Flächen auf beiden Seiten der Augustusbrücke. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab M 1 : 500.“ JHP