Pressemitteilung: GHND fordert Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Carolabrücke in Dresden

 

Am vergangenen Mittwoch, 30. April, hat Rechtsanwalt Dr. Fellenberg von der Rechtsanwaltskanzlei Redeker, Sellner, Dahs sein Rechtsgutachten zu verfahrensrechtlichen Vorfragen zu einem Ersatzneubau für die neu zu bauende Carolabrücke vorgestellt. Kurz zuvor hatte auch der Dresdner Stadtrat das 50seitige Gutachten in die Hand bekommen. Die Stadt hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um herauszufinden, welcher Gestaltungsspielraum sich ergibt, um ein langfristiges und aufwendiges Genehmigungsverfahren, genannt Planfeststellungsverfahren, bei dem Neubau der Brücke zu vermeiden.
Es ist nun klar was nicht geht. Demnach sind, wenn überhaupt, bei einem Ersatzneubau kaum Änderungen gegenüber der dort bisher stehenden Brücke möglich. Zur Erinnerung: Der Brückenzug C, der denkmalgeschützten Spannbeton-Carolabrücke, war am 11. September vorigen Jahres eingestürzt. In der Folge hatte das von der Stadt beauftragte Büro von Prof. Steffen Marx festgestellt, dass auch die Brückenzüge A und B der erst 1971 fertiggestellten Brücke, auf Grund von Spannungsrisskorrosion abgerissen werden müssen. Die Stadt und einige Verbände, wie die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer, möchten gern und das ist verständlich, möglichst schnell zu einem Neubau kommen. Deshalb rückte ein neueres Gesetz des Bundes zum beschleunigten Planungsverfahren in den Vordergrund. Zugegebenermaßen ist das in diesem Gesetz beschriebene beschleunigte Planverfahren wohl eher für den schnelleren Neubau von Autobahnbrücken ausgelegt, als für einen sensiblen Bereich einer Stadtbrücke. Das Planverfahren geht von einer „Reparatur“ einer Brücke aus. Maximal dürfen Anpassungen an neuere bestehenden Vorschriften vorgenommen werden.
Schon eine Neuaufteilung der Fahrspuren auf den Brückenzügen wäre demnach problematisch. So auch die Neuanordnung eines Fahrradweges, wie Rechtsanwalt Dr. Fellenberg auf Nachfrage zugeben musste. Damit können ungünstige Querungsverhältnisse, wie bei der bisherigen Carolabrücke, nicht korrigiert werden. Noch weit ungünstiger wäre eine Neuordnung an den entsprechenden nachgeordneten Verkehrsachsen Carolaplatz und St. Petersburger Straße. Das würde sofort in ein Planfeststellungsverfahren münden. Es stellt sich nun die Frage: Will man diese überdimensionierte Verkehrsachse St. Petersburger Straße die nächsten 50 Jahre wirklich beibehalten oder will man eine zukunftsweisende städtebauliche Weiterentwicklung dieses überdimensionierten Verkehrsraumes. Beides zusammen, das ist nun klar, ist mit einem beschleunigten Planverfahren nicht zu machen. Dann würde man sofort in ein Planfeststellungsverfahren abrutschen.
Da uns die städtebauliche Weiterentwicklung in diesem Bereich am Herzen liegen sollte, für die Baubürgermeister Stephan Kühn auch bereits einen Zeitplan für einen Ideen-Wettbewerb zur St. Petersburger Straße vorgesehen hat, schlägt die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) vor, den sicheren Weg eines Planfeststellungsverfahrens einzuschlagen. Ansonsten bewegt sich die Stadt immer auf unsicherem Terrain und müsste im schlimmsten Fall ganz von vorn mit den Planungen beginnen.
Die GHND lädt für den 11. September, dem 1. Einsturz-Jahrestag der Carolabrücke, zu einer Veranstaltung rund um die Carolabrücke und die Weiterentwicklung der St. Petersburger Straße ein. In mehreren Podiumsdiskussionen werden wir städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten und den Wiederaufbau besprechen. Ort: Dresdner Rathaus, Rathausplatz, Festsaal, von 17 – 21 Uhr.
Außerdem fordert die GHND die SachsenEnergie AG auf, die Fernwärmeleitungen von der Augustusbrücke zu nehmen und den Fußgängerweg frei zu machen. Die Planungen sollten kurzfristig beginnen, damit mittelfristig der Bau eines Dükers umgesetzt werden kann. Wie sich wieder am vergangenen Feiertag, dem 1. Mai gezeigt hat, ist die Brücke übervoll mit Radfahrern und Fußgängern.
Das es noch nicht zu einem wirklichen Unfall gekommen ist, ist nur ein Glücksfall. Für eine Entlastung wird der zweite, westlich gelegene, Fußweg benötigt.

Der Vorstand
Dresden, 03.05.2025