Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat die schwer nachvollziehbare Entscheidung getroffen, den Neustädter Markt zum Denkmal zu ernennen.
„Aufgrund seiner ortsgeschichtlichen, städtebaulichen, gartengeschichtlichen und gartenkünstlerischen Bedeutung hat das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen (LfD) den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufgenommen.
Zum neuen Schutzgut gehören die gesamte Platz- und Straßenanlage mit Platzwänden (DDR-Plattenbauten), Grünanlagen, Kleinarchitekturen, Denkmal und Mobiliar. Bereits 1991 sind auf dem Neustädter Markt das Reiterstandbild, die zwei Nymphenbrunnen, die zwei Fahnenmasten und auf der Hauptstraße acht barocke Figuren, zwei Vasen aus der gleichen Zeit und die Platanen-Allee sowie der sie umgebende Platz erfasst worden. Abgesehen davon sind auch seit 1991 die Häuser aus dem 18./19. Jahrhundert an der Hauptstraße und dem Obergraben Kulturdenkmale. 2019 wurden zusätzlich die beiden Brunnen des Künstlers Friedrich Kracht nacherfasst.
Aufgrund der Anfrage durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden ging das LfD der Frage nach, ob nicht nur die Hauptstraße, sondern die gesamte Platzanlage des Neustädter Marktes den Kriterien eines Kulturdenkmals gerecht wird. Das LfD entschied, nach Prüfung, auch unter Einbeziehung von Sachverständigen, den Neustädter Markt in Dresden als Kulturdenkmal am 31. Mai 2021 in die Liste der Kulturdenkmale des Freistaates Sachsen aufzunehmen.“
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme des Landesamts:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/253168
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