Pressemitteilung: Der Klotz „Moritzhaus“ im Quartier V-1 – eine Provokation in Beton

Lange ist in den vergangenen Jahren über den Baukörper im Quartier V-1 an der Frauenstraße/Galeriestraße diskutiert worden.
Bisher hat der Investor KIB es nicht geschafft, einen in der Bürgerschaft annehmbaren Entwurf vorzulegen. Der Investor behauptet, alle Hinweise der GHND in seinen Entwurf eingearbeitet zu haben. Dies weist die GHND zurück. Sie hätte sich gewünscht, dass die KIB ihre Hinweise ernst nimmt, dann sähe der Entwurf heute anders aus. Eine Empfehlung der GHND war es, ein Gebäude in der Art des Gutbierschen Hauses aufzunehmen und sich an der historischen Kleinteiligkeit und Dachgestaltung zu orientieren. Erstmalig kam dieser Vorschlag in einem Wettbewerb im Jahr 1983, später nochmals 1995 auf. Diese Empfehlung ist also keine Erfindung der GHND.

Die KIB plant immer noch einen klotzartigen Baukörper mit dem Geschichtlichkeit vortäuschenden Namen „Moritzhaus“. Die Proportionen dieses Baus sind nicht stimmig. Mit dem Flach- und Staffeldach und der im Inneren fehlenden Kleinteiligkeit (es dürfen nur maximal drei Parzellen zusammengelegt werden) entspricht der Baukörper in keiner Weise dem städtebaulich-gestalterischen Konzept.

Da es bisher keine Veröffentlichung der Sicht auf den  Baukörper vom Neumarkt in die Frauenstraße gibt, hat die GHND die Baumasse simuliert, um die Wirkung deutlich zu machen. Diese Simulation zeigt die brutale Wirkung des Staffeldachs  gegenüber dem benachbarten Köhlerschen Haus.

Die GHND hat bereits Fragen aus der Bürgerschaft zum Vorgehen des Investors erhalten, die sie nicht beantworten kann. Sie hat den Investor deshalb schon vor Wochen aufgefordert, selbst Stellung in einer öffentlichen Bürgerversammlung zu nehmen. Dem hat der Investor bisher nicht zugestimmt. Anscheinend fehlen Mut und Wille bei der KIB, zu ihrem Bauvorhaben zu stehen und sich der Bürgerschaft in einer öffentlichen Diskussion zu stellen.

Da der Investor KIB nicht bereit und in der Lage zu sein scheint, die genannten Probleme zu lösen, legt die GHND ihm nahe, das Bauvorhaben aufzugeben und das Grundstück  zu verkaufen. Die GHND bietet dem Investor für diesen Fall ihre Hilfe an.
Sollte der Investor an seinem Plan zur Umsetzung des Vorhabens gegen den Willen der Mehrheit der Dresdner Bürgerschaft festhalten, kündigt die GHND Widerstand mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln an.

Der Vorstand

Dresden, 29.08.2016

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