Studie für Hotel am Terrassenufer gefordert

Sächsische Zeitung vom 9.5.2020

Die Gestaltungskommission hat sich mit dem umstrittenen Gebäude befasst. Viele Dresdner wollen den Abriss, der Eigentümer will es erhalten.

Dresden. Komplett abreißen, einige Stockwerke zurückbauen oder so belassen – die Diskussion um das Hotel am Terrassenufer wird seit Jahren hitzig geführt. Nach wie vor fordern viele Dresdner den Abriss des Zwölfgeschossers, bezeichnen das Hotel-Hochhaus als Bausünde, vor allem in dieser Lage, in unmittelbarer Nähe zur historischen Dresdner Altstadt.

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Am Freitag hat sich auch die Dresdner Gestaltungskommission mit dem Vorhaben befasst. Das Gremium wird bei der baulichen Entwicklung besonders sensibler Stadtbereiche einbezogen, zu denen das Terrassenufer unbestritten gehört. Der Schweizer Professor Jürg Sulzer, Vorsitzender der Kommission, räumte ein, dass das Gremium keine einheitliche Meinung zur Zukunft des Hotelbaus hat. „Ein Teil der Mitglieder empfindet das Gebäude als störendes Objekt, andere finden wiederum, dass solche Häuser heute nicht mehr abgerissen werden dürften.“

Deshalb empfiehlt die Gestaltungskommission dem Eigentümer, eine Ensemble-Studie in Auftrag zu geben, die alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten beleuchtet und abwägt. Außerdem sollte sie dem Hotelbesitzer Alternativen anbieten, etwa im Falle eines Rückbaus von oberen Stockwerken. Die Studie solle das gesamte Umfeld des Hochhauses, also den Rathenauplatz, den Bereich an der Elbe, die Synagoge, aber auch die St.-Petersburger Straße einbeziehen. Dieser Vorschlag sei dem Eigentümer bereits gemacht worden, der zwar nicht Nein gesagt hätte, aber auch nicht positiv zugestimmt habe, so Sulzer.

Eigentümer hält an Gebäudehöhe fest

Dresdens Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (Grüne) bestätigt, dass es ein Gespräch mit dem Eigentümer gab, bei dem dieser allerdings betonte, dass er das Hotel in seiner jetzigen Höhe erhalten will. Dennoch habe er sich offen für weitere Gespräche gezeigt. Auch die Stadt würde eine solche Studie begrüßen, allerdings gebe es keine rechtliche Handhabe vonseiten der Verwaltung, weder in Bezug auf die Studie noch in Bezug auf eine Sanierung und Gestaltung des Gebäudes. Zwar sei für eine Sanierung, die mit baulichen Veränderungen einhergehe, eine Genehmigung der Stadt nötig, die könne aber nicht so ohne Weiteres verwehrt werden.

Bekannt sei der Stadt auch der kürzlich von der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden gemachte Vorschlag, dem Eigentümer ein städtisches Grundstück für einen weiteren Hotelbau zu überlassen, wenn das alte Gebäude in der Höhe zurückgebaut wird. Schmidt-Lamontain betonte, dass es für die Stadt rechtlich schwierig sei, ein Grundstück einfach zu verschenken. „Ein solcher Ausgleich ist nicht so einfach.“ In weiteren Gesprächen wolle man aber einen Kompromiss mit dem Hotelbesitzer finden.

Von Nora Domschke

 

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