Pressemitteilung: Wettbewerbsunterlagen Königsufer

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Mehrheit des Dresdner Stadtrates vom 2. November 2017, die Aufgabenstellung des vorgesehenen offenen Wettbewerbs sich zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen.

Nach intensiver Auseinandersetzung der bisher von der Stadtplanung online gestellten und auf der Bürgerversammlung am 9. November 2017 vorgetragenen Rahmenbedingungen der Wettbewerbsbedingungen für den Wettbewerb Königsufer kommt die GHND zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Sind Vorgaben zu den geforderten Höhen eine Mogelpackung?

Wie aus den Unterlagen des von der Stadt bestellten Gutachters Prof. Siegbert von Hatzfeld hervorgeht, können keine historischen Dachformen wie Sattel- und Mansarddächer realisiert werden, da für das Dachgeschoss nur eine Etage (zirka 3 m) vorgesehen ist. Dachformen, die hier historisch zum Beispiel am
Bellevue vorhanden sind oder waren, gehen grundsätzlich über 1 ½ bis 2 Geschosse (4,5 – 6 m). Dies ist ebenfalls für die Gesamtproportion eines Gebäudes maßgeblich, da sich sonst das Verhältnis von Fassadenfläche zu Dachfläche ungünstig verschiebt. Diesem Umstand ist Rechnung zu tragen, da sich sonst
praktisch nur Staffelgeschoss oder Flachdach realisieren lassen.
Die GHND schlägt dem Stadtrat vor, mit einer entsprechenden Beschlussfassung in der Aufgabenstellung zum Wettbewerb, hierbei von der starren Regelung Ausnahmen zuzulassen, und zwar insoweit, dass die maximale Firstlinie und Traufhöhe des Bellevue dabei nicht überschritten werden dürfen (Anlage 1).


2. Wiederaufbau/Rekonstruktion Große Meißner Straße

In der Sitzung vom 19.10.2016 hat der Bauausschuss einstimmig den Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden – Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer beschlossen. Unter Punkt 3 des Beschlusses erhält die Stadtplanung Dresden einen Prüfauftrag für die Rekonstruktion der Gebäude Blockhausgäßchen 3 und Große Meißner
Straße 1,3,5. Darin heißt es:
„3. Die Aufgabenstellung des in der Vorlage vorgesehenen zukünftigen offenen Wettbewerbs ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr zur Beschlussfassung vorzulegen. Der von der Gesellschaft Historischer Neumarkt e.V. eingebrachte Vorschlag einer Rekonstruktion der Bebauung im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Zuge der Erstellung einer Aufgabenstellung zu prüfen.“
In der Hausmitteilung vom 26. Juli 2017 wird darauf wieder Bezug genommen und mitgeteilt, dass eine Prüfung durch Prof. Siegbert Langner und Prof Thomas Will erfolgt ist. „Diese Ergebnisse liegen vor und sind in den Entwurf der Aufgabenstellung eingeflossen.“ (Anlage 2 und 3)

Da uns der genaue Wortlaut der Aufgabenstellung nicht vorliegt, fordert die GHND das Stadtplanungsamt auf, diese zu veröffentlichen, damit unsererseits eine Prüfung erfolgen kann. Der Stadtrat seinerseits ist aufgefordert, seinen Prüfauftrag, falls nicht bereits vorhanden, in den Wettbewerbsunterlagen einzufordern.

3. Bebauungstiefe zwischen Bellevue und Blockhaus – keine Ausnahmeregelung

Im Bebauungsplan Nr. 3018, Dresden – Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer heißt es dazu:
„Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr vom 27. Januar 2016 soll sich die Bebauungskante zwischen Bellevue und Finanzministerium an der historischen geschlossenen Bebauung orientieren, darüber hinaus zwischen Südostkante Blockhaus und Finanzministerium nicht über
die halbe Tiefe des Finanzministeriums Richtung Elbe reichen und den Wiederaufbau des „Narrenhäusels“ umfassen.“
Die GHND schlägt dem Stadtrat vor, dass die Bebauungstiefe und -masse zwischen Bellevue und Blockhaus nicht die ehemalige Bebauung überschreiten darf.
Die GHND erwartet insbesondere beim Punkt 2 eine zügige Offenlegung der Ergebnisse durch das Stadtplanungsamt.

Der Vorstand,   Dresden, 26.11.2017

Anlagen: