Neustädter Markt: Positionsbestimmung von Prof. Erika Schmidt

 

Im folgenden veröffentlichen wir eine Erklärung von Frau Prof. em. Dr. Erika Schmidt, die diese am 24. November 2020 auf der Internetseite der BI „Neustädter Freiheit“ als Reaktion auf das am 30.10.2020 veröffentlichte Gutachten von Prof. Dr. Peter Stephan, Prof. Dr. Dr. hc. Heinrich Magirius und Dr. Stephan Hertzig zum Neustädter Markt verfasst hat:

Am 20. November veröffentlichte die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. eine Stellungnahme, in der Frau Prof. Dr. Erika Schmidt von der Initiative „Neustädter Freiheit“ direkt angesprochen wurde. Wir möchten Ihnen hier in Reaktion auf die Stellungnahme das folgende Statement zur Kenntnis geben. (25.11.2020)

Positionsbestimmung

Der erste offene Brief, mit dem sich die Initiative „Neustädter Freiheit“ Anfang März 2019 wegen der Zukunft des Neustädter Marktes an die politisch und in der Stadtverwaltung Verantwortlichen wandte, enthält unter anderem meine Einschätzung der historischen Bedeutung des Neustädter Marktes in seiner heutigen, auf die 1970er Jahre zurückgehenden Form (https://cdn.website-editor.net/54b07f2e643148e3a7641b9276ce10da/files/uploaded/2019-03-01_Offener%2520Brief%2520Neustaedter%2520Freiheit%2520%2528inkl.%2520Anlagen%2529.pdf). Dieser Text vom Februar 2019, überschrieben mit: „Der Neustädter Markt heute: Erhaltenswert!“, wurde bei einer Veranstaltung der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. am 30.10.2020 im Vortrag von Herrn Prof. Dr. Peter Stephan unzutreffend als „Gutachten“ bezeichnet und kritisch kommentiert. Ich habe mich nie als Gutachterin über den Neustädter Markt geäußert. Dies sei vorangestellt.


Mit Datum vom 20. November 2020 veröffentlichte die GHND eine mit 30.10.2020 datierte (von der GHND als „Gutachten“ bezeichnete) Meinungsäußerung der Kunsthistoriker Prof. Dr. Peter Stephan, Prof. Dr. Heinrich Magirius und Dr. Stefan Hertzig zu meinem Text vom Februar 2019. Sie beurteilen meine Einschätzung der ästhetischen Qualitäten und historischen Bedeutung der Platzanlage als nicht stichhaltig. Nun steht Meinung gegen Meinung, und vermutlich gibt es noch zahlreiche andere, bisher nicht veröffentlichte Einschätzungen des Neustädter Marktes in seiner heutigen Beschaffenheit. Aktuell liegt der Ball beim Landesamt für Denkmalpflege, das über die Denkmalschutzwürdigkeit der Platzanlage zu befinden hat.

Unabhängig vom historischen Zeugniswert des heutigen Bestandes, unabhängig auch von ästhetischen oder kunsthistorischen Urteilen, gibt es gute und gewichtige Gründe, die dafür sprechen, den Neustädter Markt unbebaut zu lassen und vom heutigen Bestand ausgehend freiraumplanerisch weiter zu qualifizieren. Seine landschaftsarchitektonische Gestaltung ermöglicht eine Vielfalt von Nutzungen, er bietet hohe Aufenthaltsqualität, und dem Baumbestand, der hoffentlich noch ergänzt werden kann, sobald die Flächen für den motorisierten Individualverkehr zwischen Augustusbrücke und Neustädter Markt möglichst weitgehend reduziert sind, kommt in der teils stark überhitzten Inneren Neustadt stadtklimatische Bedeutung zu (siehe „Der Neustädter Markt aus Sicht der Initiative <Neustädter Freiheit>. Qualitäten, Handlungsbedarf und Chancen“, 30.10.2020, www.neustädter-freiheit.de).

Deshalb ist es meines Erachtens nach wie vor richtig und wichtig dafür einzutreten, dass der Neustädter Markt unbebaut bleibt.

Dresden, den 24.11.2020

Erika Schmidt