Pressemitteilung: Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden fordert Wettbewerb für Landtags-Neubau

 

Der Sächsische Landtag will die Sanierung der Abgeordnetenräume im ehemaligen Arbeitsamt in Teilabschnitten umsetzen. Dazu soll ein Neubau zur zeitweisen Unterbringung der Abgeordneten errichtet werden. Zwischenzeitlich war ein Neubau an der Packhofstraße im sogenannten Künstlerviertel mit einem Hochhaus geplant worden, der aber nach massiven Protesten und dem Einspruch der Sächsischen Denkmalpflege reduziert werden musste. Danach hatte man sich ganz von dem Projekt verabschiedet.
Die Gesellschaft Historischer Neumarkt nimmt zur Kenntnis, dass der Sächsische Landtag nunmehr seine Neubauambitionen vom sogenannten Künstlerviertel in den sensibelsten Bereich in Dresden, den Uferbereich verlagert hat. Vor kurzem hatte der damit beauftragte Architekt, Prof. Peter Kulka, einen ersten Vorentwurf dazu geliefert und der Gestaltungskommission vorgestellt. Der Entwurf stieß auch auf Grund seines formal reduzierten Äußeren auf den Widerstand der Dresdner Bauausschuss-Mitglieder. Prof. Peter Kulka meinte dazu: „Es ist eine bescheidene, schlichte Fassade. Es ist ein uneitler Bau.“
Üblicherweise sind für derartige Neubaumaßnahmen des Freistaates Sachsen größere Wettbewerbe vorgegeben. Gerade in dem sensibelsten Bereich der Dresdner Altstadt in Blickweite der weltberühmten Silhouette ist dieses Vorgehen mehr als gerechtfertigt. Die GHND fordert den Sächsischen Landtag, vertreten durch das Sächsische Immobilien und Baumanagement (SIB) auf, einen großen internationalen Wettbewerb auszuloben, um die höchste architektonische und städtebauliche Qualität für diesen Ort sicherzustellen. Sie erwartet, dass dabei eine ausreichende öffentliche Beteiligung sichergestellt wird, da hier mit Steuergeldern der Sächsischen Steuerzahler gebaut werden soll. Darüber hinaus ist der Sächsische Landtag das Aushängeschild des Freistaates Sachsen und hat entsprechende Repräsentationsaufgaben. Die GHND fordert die Stadt Dresden auf, von ihrem Planungsrecht Gebrauch zu machen und die Durchführung des Wettbewerbes einzufordern.

Der Vorstand

Dresden, 05.06.2023