Pressemitteilung: Hochpunkt am Sächsischen Landtag

Aus aktuellem Anlass muss die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) auf ihre Pressemitteilung vom 16.09.2018 zurückkommen. Diese und die darauffolgende öffentliche Diskussion hatte dazu geführt, dass die Stadt ein Hochhauskonzept erarbeiten lassen hat, was jedoch bis zum heutigen Tag nicht durch den Stadtrat verabschiedet worden ist.
Das Thema hat anscheinend an Aktualität nicht verloren. Denn wieder soll in den Sichtbereich und die Sichtachsen von und zur Altstadt ein neuer Hochpunkt für den Sächsischen Landtag mit 29 m, mit auf dem Dach installierter Haustechnik sogar 30,5 m errichtet werden. Auch wenn dieser Hochpunkt gerade so über der Grenze liegt, welche das Hochhauskonzept in jedem Falle vorschreibt, schaut die GHND ungläubig auf diese Vorgänge.
Anscheinend ist dem hiesigen Stadtplanungsamt immer noch nicht der Wert der Altstadt-Silhouette bewusst. Auch dem Bauherrn, dem Sächsischen Landtag, wirft die GHND vor, bestehende Beschlüsse aushebeln zu wollen.
Auf Betreiben der Stadt Dresden wurde ein Masterplan für das gesamte Gebiet entwickelt und später in einem vom Stadtrat verabschiedeten Rahmenplan mit der Nummer 703/1 verankert. Dieser empfiehlt für das Gebiet zwischen Könneritzstraße, Devrientstraße, Kleine Packhofstraße und Ostra-Allee eine maximale Bebauungshöhe von 20 – 23 m. Diese Höhen werden wie man schon bei der SPD-Landesparteizentrale sehen kann, komplett ausgeschöpft. Gerade heute, in der aktuelle
n Situation, sollte sich der Bürger darauf verlassen können, dass einmal Verhandeltes und Niedergeschriebenes sowohl von der Politik, als auch der Verwaltung eingehalten wird.
Die GHND fordert den Dresdner Bauausschuss und den Stadtrat auf, die jetzt zur Abstimmung stehende Vorlage mit dem Bebauungsplan Nr. 6050 abzulehnen und überarbeiten zu lassen. Darüber hinaus gibt sie zu bedenken, dass das Gebiet zwischen Könneritzstraße, Devrientstraße, Kleine Packhofstraße und Ostraallee schon heute eine einseitige Nutzung in Form von Büros aufweist, was jetzt noch durch die Verlagerung der Büros des Landtages verstärkt wird. Es sind Festlegungen zu treffen, damit dort nach Schließung der Büros noch Leben stattfindet. Das neue Quartier sollte kleinteilig gegliedert auch Wohnraum, Lokale, Geschäfte und Kleinkunst aufnehmen, damit der ursprüngliche Gedanke eines Kunstviertels in bester Innenstadtlage nicht verloren geht.

Der Vorstand
Dresden, 29.03.2021

Quelle: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften I Landeshauptstadt Dresden I Stadtplanungsamt

Anhang:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6050, Dresden-Altstadt I, Verwaltungsquartier Kleine Packhofstraße

Pressemitteilung der GHND vom 18. September 2018

TOP Ö 2: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6050, Dresden-Altstadt I, Verwaltungsquartier Kleine Packhofstraße

Masterplanung „Historisches Packhofgelände“ zur Entwicklung der Flächen des Dresdner Druck und Verlagshauses in Dresden-Altstadt I, Ostra-Allee/Könneritzstraße/Devrientstraße/Kleine Packhofstraße