Pressemitteilung: Quartier V-1:
Mit gutem Willen ist eine Lösung möglich

Das Quartier V-1 verstößt in seinem vorgelegten Planungsergebnis gegen die Prinzipien des städtebaulichen
Konzepts für den Wiederaufbau im Neumarktgebiet; denn es sind Staffelgeschoss und Flachdach
vorgesehen, und mehr als drei Parzellen sollen zusammengelegt werden. Die Gesellschaft Historischer
Neumarkt Dresden e.V. (GHND) begrüßt, dass die Dresdner Neuesten Nachrichten (DNN) die
Stellungnahmen von Baubürgermeister und Bauträger KIB zum Quartier V-1 veröffentlicht haben.
Hierdurch wird die große Diskrepanz verdeutlicht, die zwischen den Auffassungen der Stadtplanung, der
Gestaltungskommission und dem Bauträger auf der einen Seite und der GHND auf der anderen Seite besteht.
Nicht nur für die Besucher der Aussichtsplattform der Frauenkirche, sondern auch für die Bewohner der
benachbarten Schützresidenz wäre das jetzt vorgelegte Planungsergebnis ernüchternd, da sie direkt auf das
Staffelgeschoss und das Flachdach mit den Dachaufbauten sehen müssten. Der Bauträger KIB aus Nürnberg
sollte sich an der gelungenen qualitätvollen Neubebauung des „Friesenecks“ der MMZ aus Frankfurt/M.
orientieren, welche inzwischen abgeschlossen und zu besichtigen ist. Mit gutem Willen erscheint eine
vertretbare Lösung in Richtung eines vollständig ausgeführten Mansarddachs möglich.
Nach der Veröffentlichung in den DNN erreichten die GHND viele Anfragen von Bürgern. Diese drücken
ihr Unverständnis gegenüber der Gestaltungskommission aus, die – eigentlich als „Hüterin“ über die Gestaltungsprinzipien vom Stadtrat eingesetzt – zum wiederholten Male versagt hat. Die GHND erinnert
daran, dass der marginalen Überarbeitung des Baukörpers eine Bürgerumfrage der GHND vorausgegangen
war, in der die Bürger den geplanten Baukörper ablehnten. Sie sieht sich deshalb in der Pflicht, eine
öffentliche Podiumsdiskussion zu organisieren, zu der sowohl der Baubürgermeister als auch der Investor
eingeladen werden, damit sie Stellung zu ihren Positionen nehmen und Fragen der Öffentlichkeit
beantworten. Die GHND erwartet, dass beide bereit sind, sich der öffentlichen Diskussion zu stellen.

Der Vorstand

Dresden, 28.07.2016

 

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