Pressemitteilung: GHND fordert konkrete Auflagen für den Neubau der Carolabrücke

 

In rund drei Wochen entscheidet der Dresdner Stadtrat darüber, welcher der vier ausgewählten Entwürfe den Zuschlag für den Neubau der 2024 eingestürzten Carolabrücke erhalten soll. Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden (GHND) fordert die Stadträte auf, folgende Aspekte in ihrem Beschluss am 3. September zu beauflagen:

Städtebau: Die neue Carolabrücke setzt den Maßstab für die städtebauliche und verkehrliche Entwicklung der angrenzenden Stadtteile in den nächsten Jahrzehnten. Vor diesem Hintergrund sollte der Siegerentwurf zwingend eine intensive Auseinandersetzung mit den beiden Auffahrten betreiben. Die Auffahrten sollten so schmal wie möglich gestaltet sein, um dem erklärten Ziel, die Verkehrsfläche zu reduzieren, Rechnung zu tragen. Eine unnötige Auffächerung der Rampen ist zu vermeiden. Die zukünftige Entwicklung des Terrassenufer-Ost nach dem Vorbild des wertvollen historischen Stadtquartiers darf nicht durch eine zu breite Verkehrsschneise verhindert werden. Im Beschluss des Stadtrates sollte daher eine Umsetzung des historischen Elbberges sowie des Venezianischen Quartiers verbindlich verankert werden.

Höhe: Die Denkmalpflege formulierte zu Beginn des Prozesses die klare Vorgabe, dass die neue Carolabrücke „sich an der Einfügung in das historische Stadtbild von Dresden messen lassen und die Qualitäten des bestehenden Bauwerks aufnehmen [müsse]: flache, schlanke, weitgespannte Baukonstruktion ohne obenliegende Tragstruktur zur möglichst weitgehenden Freihaltung des Blicks von der Altstadt“. Neben nicht zulässigen Brückenaufbauten umfasst dies auch die Höhe der Brücke. Diese sollte nicht nur schlank gestaltet, sondern auch möglichst niedrig sein. Die Umsetzung dieser Vorgabe ist durch den Stadtrat sicherzustellen.

Breite: Der Wiederaufbau des Venezianischen Hauses sollte am Originalstandort umzusetzen sein, deshalb ist die Brückenbreite und die Einhaltung der Abstandsflächen zur Brücke von entscheidender Bedeutung.

Gestaltung: Um sich erfolgreich in die Dresdner Brückenlandschaft integrieren zu können, sollte der Siegerentwurf eine vertikale, optische Gliederung des Brückenzuges beinhalten. Ziel ist eine Betonung der Bögen als sichtbare Unterteilung des Brückenzuges in Abschnitte, anstelle eines durchgezogenen Bandes.

Kosten: Den vier Entwürfen wurde die Aufgabe gestellt, das im sog. Brückenfonds bereitgestellte Budget von 140 Mio. EUR nicht zu überschreiten. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Stadt fordert die GHND den Stadtrat auf, diesen Aspekt stärker als bisher in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Alle bisher nicht berücksichtigten „Einsparmöglichkeiten“ müssen geprüft werden.

Der Vorstand

Dresden, 13. August 2026