Reform des Denkmalschutzes: Bauwerke werden politischer Willkür ausgeliefert

 

In einem Beitrag der Berliner Zeitung berichtet Dipl.- Juristin Hildegard Vera Kaethner über die Warnung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz vor einer geplanten Schwächung des Denkmalschutzes, insbesondere in Sachsen. Stiftungsvorsitzender Steffen Skudelny bezeichnet die Vorhaben in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen als „folgenschwere Schwächung der Denkmallandschaft“. In Sachsen soll der Denkmalschutz nach einem Beschluss der CDU von November 2025 künftig in drei Kategorien mit unterschiedlicher Schutzintensität gegliedert werden. Denkmäler von „herausragender, überregionaler Bedeutung“ sollen beim unabhängigen Landesamt verbleiben, während für Denkmäler mit regionaler, städtebaulicher oder „nachrangiger Bedeutung“ die kommunalen Behörden zuständig wären. Begründet wird dies mit dem Ziel: „Dadurch wird eine verhältnismäßige Anwendung der gesetzlichen Anforderungen ermöglicht und die Schutzintensität entsprechend abgestuft.“

Kaethner kritisiert diese Einteilung als Widerspruch zur Erhaltungspflicht sämtlicher Denkmäler. Da die unteren Denkmalschutzbehörden den Weisungen von Landkreisen und Kommunen unterstehen, könnten politische oder wirtschaftliche Interessen den Schutz bedeutender Bauwerke faktisch außer Kraft setzen. Die geplante Regelung erinnere an die während der sowjetischen Besatzungszeit vorgenommene Einstufung von Guts- und Herrenhäusern in „besonders wertvoll“, „wertvoll“ und „erhaltenswert“, die zahlreiche Abrisse ermöglicht habe. Gefordert werden stärkere Eingriffsrechte der Fachbehörden, eine bessere Ausstattung des Denkmalfonds und ein Klagerecht für Fördervereine.

Abschließend verweist die Autorin auf nationale und internationale Schutzpflichten. Dazu gehöre auch die im Zwei-plus-Vier-Vertrag festgehaltene Zusage: „Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber; sie werden erhalten und gepflegt.“ Eine Absenkung des institutionellen Schutzes in Sachsen gefährde nach Ansicht des Beitrags nicht nur Bauwerke verschiedener Epochen, sondern verstoße auch gegen das Verständnis von Denkmalen als öffentlichen Schutzgütern, die eben keine „freigegebene Handelsware“ seien.